top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Avena Unison AB

Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von Ausrüstung und Waren trotz aller vom Käufer vorgeschlagenen widersprüchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, Avena Unison AB ( der Lieferant ) hat schriftlich zugestimmt.

Angebote, die der Lieferant dem Käufer gemäß diesen Geschäftsbedingungen unterbreitet, sind für einen Zeitraum von 30 Tagen gebunden, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Lieferant das Angebot überarbeiten.

 

Zahlung

Sofern vom Lieferanten nicht anders schriftlich vereinbart, muss der Käufer den CIF-Preis ohne Abzug gemäß den in der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen zahlen.  

 

Der Käufer muss dem Lieferanten eine Anzahlung von 50 % bei der Erteilung einer oder mehrerer Bestellungen für Ausrüstung leisten. Der Käufer muss bei Auftragserteilung für PTFE-Teflonbänder, Ersatzteile und andere Waren eine 100%ige Zahlung leisten, wenn diese nicht gleichzeitig mit der Ausrüstung bestellt werden.

Der Lieferant bestätigt Bestellungen, indem er unmittelbar nach Zahlungseingang eine Auftragsbestätigung an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse sendet.  

 

Die Gewährung einer zusätzlichen Frist für den Käufer zur Zahlung der letzten 50 % vor dem Versand von den Räumlichkeiten des Lieferanten ändert nichts an diesen Bedingungen.

 

Im Falle der Nichtzahlung des CIF-Preises gemäß diesen Geschäftsbedingungen trägt der Käufer alle angemessenen Inkassokosten, Rechtskosten und alle anderen Kosten, die dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Nichtzahlung entstehen.

 

Wenn der Käufer die Zahlung nicht gemäß diesen Geschäftsbedingungen leistet, erkennt der Käufer an und stimmt zu, dass der Lieferant das Recht hat (unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe, die er möglicherweise hat), die bestellte Ausrüstung zurückzuholen und/oder weiterzuverkaufen oder Ware 90 Tage nach Fälligkeit der Zahlung. Der Lieferant haftet nicht und der Käufer stellt den Lieferanten von jeglichen Kosten, Ansprüchen, Schäden oder Verlusten frei, die dem Käufer infolge einer solchen Handlung entstehen.

 

Für den Fall, dass der Käufer die Lieferung von Ausrüstung oder Waren nicht annimmt oder die Ausrüstung oder Waren nicht wie vereinbart bezahlt oder eine der Bedingungen einhält, hat der Lieferant das Recht, alle angebotenen Barkautionen einzubehalten durch den Käufer. Darüber hinaus haftet der Käufer in vollem Umfang für den gesamten CIF-Preis, einschließlich aller Steuern, Gebühren, Zölle und Zinsen darauf und aller damit verbundenen Kosten; Verpackung, Versand, Versand, Transport, Lieferung und Rücksendung der Ausrüstung oder Waren.  

 

Das in der Auftragsbestätigung angegebene Versanddatum ist ungefähr, vorbehaltlich unvermeidbarer Verzögerungen. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen, soweit solche Verzögerungen auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Lieferanten liegen.

 

Kreditantrag

Um den Restbetrag des CIF-Preises abzusichern, der nach dem Versand der Ausrüstung oder der Waren an den Käufer unbezahlt bleibt, ermächtigt der Käufer hiermit den Lieferanten, eine oder mehrere Finanzierungserklärungen einzureichen, die solche Sicherheiten beschreiben. Der Käufer erklärt sich bereit, auf Verlangen des Lieferanten die Kosten für die Hinterlegung solcher Finanzierungserklärungen bei allen öffentlichen Ämtern zu tragen, wo immer die Hinterlegung vom Lieferanten für notwendig erachtet wird.

  

Titel und Risiko

In Bezug auf alle Geräte und Waren:

  • Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Käufer über, wenn der Preis vollständig bezahlt ist.

  • Das Risiko der Waren geht unmittelbar nach Versand durch den Lieferanten auf den Käufer über.

 

Der Käufer stellt den Lieferanten von allen Kosten, Ansprüchen, Schäden oder Verlusten frei, die dem Lieferanten dadurch entstehen, dass der Käufer nicht in der Lage ist, den CIF-Preis für die Ausrüstung und Waren zu zahlen.

Wenn der Käufer in Bezug auf alle Ausrüstungen und Waren den Preis nicht bezahlt hat, aber die Ausrüstungen und/oder Waren oder Teile davon verkauft oder anderweitig veräußert, werden die im Zusammenhang mit der Veräußerung der Produkte erhaltenen Barzahlungen einbehalten Treuhand des Käufers für den Lieferanten und sind sofort an den Lieferanten zahlbar. 

Wenn der Lieferant nicht die vollständige Zahlung des CIF-Preises gemäß den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung und/oder dem Kreditantrag erhält, hat der Lieferant das Recht, das Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, zurückzugewinnen, abzutrennen, zu entfernen und/oder weiterzuverkaufen Ausrüstung oder Waren.

 

Anfang

Anweisungen und Dokumentation in englischer Sprache, sofern nicht schriftlich mit dem Lieferanten vereinbart, in Bezug auf Installation, Einrichtung, Betrieb, Wartung, Hygieneanweisungen und Ersatzteilliste werden im Betriebshandbuch bereitgestellt, das mit der Ausrüstung geliefert wird.

 

Rückgabe von Ausrüstung und Waren

Geräte und Waren dürfen nur mit Zustimmung des Lieferanten zurückgegeben werden, die innerhalb von 21 Tagen nach Versand angefordert werden muss. Alle zurückgegebenen Geräte und/oder Waren müssen auf Kosten des Käufers an den Lieferanten zurückgesandt werden. Der Lieferant ist berechtigt, alle vom Käufer geleisteten Barsicherheiten einzubehalten.

bottom of page